Schulinfo Nr.10

Neue Regelungen CoronaVO Schule / Aufenthaltsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause / Halbjahreswechsel, Stundenplanänderung und Halbjahresinformation / Elternsprechtag / Beschlussfassung Schulisches Förderkonzept „Lernen mit Rückenwind!“

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

inzwischen wurde sowohl die Corona-Verordnungen des Landes, die Verordnung des Kultusministeriums, wie auch die Corona-Verordnung Absonderung gemäß der neuen Beschlüsse angepasst. Dies führt zu einigen Änderungen, die für die Schulen wichtig sind. Daher möchte ich Ihnen die wesentlichen Änderungen an dieser Stelle darlegen.

Neue Regelungen CoronaVO Schule

Testung:

  •   Ab Montag, den 17.01. 2022 nehmen die Schülerinnen und Schüler in jeder Schulwoche an drei Testungen (Mo, Mi, Fr) mittels Schnelltests teil.
  •   Ausgenommen von der Testung sind nur noch Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal, etc.) die …

     … vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) bekommen haben.

     … die genesen sind und mindestens eine Impfung haben.
    Schülerinnen und Schüler, welche diese Vorgaben erfüllen und nicht mehr an der Testung teilnehmen wollen, melden dies im Laufe der kommenden Woche bei Frau Walser.

  •   Schülerausweisregelung als Testnachweis für 12–17-Jährige. Ursprünglich sollte diese Möglichkeit zum 31.01. 2022 auslaufen. Im Moment wird beraten, ob eine Verlängerung für Februar notwendig ist. Mittelfristig wird diese Regelung aber wegfallen.

    Außerunterrichtliche Veranstaltungen / Praktikum BOGY Klasse 9:

 Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31.03. 2022 untersagt. Ein- und mehrtägige Praktika (z.B. BOGY, Klasse 9) sind aber zulässig.

Absonderung, Quarantäne und Freitesten:
 Positiv getestete Personen müssen sich sofort in Absonderung begeben.

Die Absonderung endet für….

  •   … positiv getestete Personen zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers.
  •   … positiv getestete Personen, die nach einen positiven Schnelltestergebnis ein

    negatives PCR-Testergebnis erhalten haben

  •   Positiv getestete Personen können am siebten Tag der Absonderung durch ein negatives

    Schnelltestergebnis die Absonderung beenden.

  •   Haushaltsangehörige Personen und enge Kontaktpersonen unterliegen einer Absonderungspflicht.
    Die Absonderungspflicht beginnt für …

    •   … hauhaltsangehörige Personen mit dem positiven PCR- oder Schnelltestergebnis eines im selben Haushalt wohnenden Mitbewohner.
    •   … enge Kontaktpersonen mit der Mitteilung durch die zuständige Behörde. Die Absonderungsdauer beträgt für …
    •   … haushaltangehörige Personen zehn Tage ab dem Erstnachweis der Infektions beim Mitbewohner.
    •   … enge Kontaktpersonen zehn Tage ab dem ihnen durch die Behörde mitgeteilten, letzten Kontakt zur positiv getesteten Person.

      Die Absonderungspflicht kann bei Schülerinnen und Schülern durch Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses ab dem fünften Tag der Absonderung beendet werden. Für alle übrigen Personen ab dem siebten Tag der Absonderung.

  •   Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus in Schulen, werden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse an fünf Schultagen täglich getestet. Unter bestimmten Umständen kann die Behörde auch eine Absonderungspflicht anordnen. Bei Vorliegen einer positien Testung innerhalb einer Klasse informiert die Schule die Sorgeberechtigten der Schülerinnenn und Schüler anonymisiert.
  •   Quarantäne- oder absondererungsbefreite Person ist jede nicht positiv getestete, asymptomatische,
    •   geimpfte Person, deren vollständige Schutzimfpung nicht länger als drei Monate zurückliegt,
    •   genesene Person, deren PCR-Nachweis nicht länger als drei Monate zurückliegt, oder,
    •   geimpfte Person, die eine Auffrischungsimpfung erhalten hat.

      Aufenthaltsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause

      Für unsere Schülerinnen und Schüler stellt die kalte Jahreszeit, in Hinblick auf die Einnahme ihres Mittagsessens, unter den aktuellen Abstands- und Hygieneregeln, ein Problem dar, da die Schule im Aufenthaltsraum nicht ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stellen kann. Aus diesem Grund möchte die Schule, zeitlich begrenzt, ab Montag, dem 17. 01. 2022 den Schülerinnen und Schülern den reglementierten Aufenthalt im Gebäude während der Mittagspausen (Mo, Di, Mi und Do) ermöglichen.

      Dazu werden den einzelnen Klassen Bereiche und Räumlichkeiten benannt (siehe unten), in denen sie sich für den Verzehr ihres Mittagsessens aufhalten dürfen. Dafür werden Regeln aufgestellt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Bei Missachtung der Regeln verbringen die entsprechenden Schülerinnen und Schüler oder auch ganze Klassen ihre Mittagspause wieder auf dem Ihnen zugewiesenen Bereich auf dem Pausenhof.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die hier aufgeführten Regeln:

  1. Der Aufenthalt ist ausschließlich im jeweils zugewiesenen Bereich gestattet (siehe unten).
  2. Es gelten die aktuellen Hygieneregeln (Maske und Abstand).
  3. Nur zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden. Hierbei ist auf den Abstand von

    1,5m zu achten.

  4. Essen und Trinken erfolgt ausschließlich im Sitzen am eigenen Platz, bzw. in den Fensternischen

    im Untergeschoss (Klasse 6a)

  5. Eine Verschmutzung des Klassenzimmers, des unteren Gangs und der Mensa durch Essen und Ge-

    tränke ist zu vermeiden. Die Plätze werden sauber hinterlassen.

  6. Essensreste und Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt:

    Essensreste = graue Tonne am Nebeneingang.

    Plastik = gelbe Tonne.

  7. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich im Gebäude ruhig und den Umständen angemessen.
  8. Der Aufenthalt im Gebäude ist bis 13.25 Uhr erlaubt. Anschließend halten sich die Schülerinnen

    und Schüler in ihren Bereichen auf dem Pausenhof auf. Sie werden vom Fachlehrer zum Nachmit-

    tags- bzw. Förderunterricht abgeholt.

  9. Der Zugang zum Gebäude erfolgt am selben Eingang, der auch am Vormittag genutzt wird.
  10. Werden von einer Klasse oder einzelnen Schülerinnen und Schülern die Regeln nicht eingehalten,

    ist ein Aufenthalt im Gebäude über die Mittagspause nicht mehr möglich. Die Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Mittagspause auf dem ihnen zugewiesenen Bereich auf dem Pausenhof.

Aufenhaltsbereiche:

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Halbjahreswechsel , Stundenplanänderung und Halbjahresinformation

Am Montag, den 31.01.2022 endet das erste Schulhalbjahr. Damit sind Änderungen im Stundenplan verbunden. Diesen bekommen die Schülerinnen und Schüler von der Klassenleitung mitgeteilt. Damit einher gehen Wechsel einzelner Fächer, die nur über ein Halbjahr unterrichtet werden oder der Wechsel innerhalb von Fachgruppen, z.B. NWT. Bitte gehen Sie den Stundenplan mit Ihrem Kind sorgfältig durch, um ggf. Änderungen zum Plan des ersten Halbjahres zu kennzeichnen. Die Änderungen im Stundenplan sind ab Montag, den 31.01. 2022 gültig.

Die Ausgabe der Halbjahresinformation erfolgt ebenfalls am Montag, dem 31.01. 2022.

Elternsprechtag

Der Elternsprechtag kann auch in diesem Schuljahr nicht in gewohnter Weise stattfinden. Trotzdem soll es eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Fachlehrerinnen und –lehrern geben.

In der Halbjahresinformation ist vermerkt, wenn die Klassenkonferenz der Meinung ist, dass ein Gespräch zwischen Eltern und Klassenleitung notwendig sei. In diesem Fall wird sich die Klassenleitung mit den entsprechenden Eltern in Verbindung setzen.

Sollten Eltern von sich aus ein Gespräch mit der Klassenleitung oder Lehrkräften wünschen, setzen sich diese per Email mit den Kolleginnen und Kollegen in Verbindung, um einen Telefontermin oder Videoanruf für ein Gespräch zu vereinbaren. Bitte beschränken Sie sich dabei auf das Notwendige, so dass die Gespräche nicht zu lange dauern, ähnlich wie beim Elternsprechtag eben auch.

Schulisches Förderkonzept „Lernen mit Rückenwind!“

Mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 15.12. 2021 und der Zustimmung der Schulkonferenz vom 13.01. 2022 wurde das Förderkonzept „Lernen mit Rückenwind“ für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 verabschiedet.

Das Förderkonzept „Lernen mit Rückenwind!“ wurde vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Bund-Länder Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gestartet und auf zwei Schuljahre angelegt.

Ausgewählte Förderschwerpunkte

Das Förderprogramm Lernen mit Rückenwind! (LmR!) legt einen Förderschwerpunkt auf die Bewältigung von Lern- rückständen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Lernstrategien/Häusliche Organisation. Die von der Schule ausgewählten Diagnose Tools erlauben die Testung eines breiten Spektrums. Die Förderung setzt an aktuellen Problemfeldern an, kann aber, da über zwei Jahre angelegt, sukzessive weitere Problemfelder und Fächer abdecken. Eine zusätzlich zum schuleigenen Förderkonzept im Fach Französisch stattfindende Förderung ist erwünscht, kann aber nur erfolgen, wenn das Fach Französisch über externe Kooperationspartner und Unterstützungskräfte angeboten wird.

Eingesetzte Lernstandserhebungen

Englisch: Online-Diagnose-Tool von Westermann; IBBW, Online Instrument zur Erfassung von Lernrückständen (Klasse 5-10 ; Klasse 9: Vera 8); aktuelle und zukünftige Klassenarbeiten

Deutsch: Online Diagnose 5-10, Westermann-Verlag (Grammatik, Rechtschreibung, Schreiben); Lernstand 5 und Vera 8 für Klasse 9; aktuelle und zukünftige Klassenarbeiten.

Mathematik: Lernstand 5, Diagnose Rückenwind (Klasse 6-8, 10), Vera 8 (Klasse 9); Spezielle und vertiefte Diagnose, auch als Nachtest, über die online Diagnose Tools „Mathebattle“ und „dranbleiben – Testen und Fördern“, Klettverlag; aktuelle und zukünftige Klassenarbeiten

Lernstrategien/Häusliche Organisation: Hierbei wird auf die Kenntnisse der Klassenleitung und Fachlehrkräfte zurück- gegriffen, die sich in pädagogischen Sitzungen darüber absprechen.

Zusätzlich findet eine Testung für das Fach Französisch statt.
Französisch: „dranbleiben – Testen und Fördern“, Klettverlag (Klasse 7-9, ausgewählte Kompetenzen und Inhalte für

10)

Wie erfolgt die Auswahl der Schülerinnen und Schüler? Welche Klassenstufen wurden berücksichtigt

Das Angebot richtet sich an alle Klassenstufen (5-10); die Fachlehrkräfte müssen sich über die Ergebnisse der Lern- standserhebungen (Diagnose, Klassenarbeiten, etc.) einen Eindruck verschaffen, bei welchen Schülerinnen und Schü- lern entsprechende Anforderungen in geringem Maße erfüllt werden. Dabei werden auch aktuelle Klassenarbeiten mit einbezogen und starke Leistungsabfälle, wie sie sich aus den Zeugnisnoten der letzten beiden Schuljahre ggf. ablesen lassen, berücksichtigt; hierbei werden auch Schülerinnen und Schüler bedacht, die pandemiebedingt Schwierigkeiten in der Selbstorganisation des Lernens hatten; pädagogische Konferenzen der einzelnen Klassenstufen über das Schul- jahr verteilt klären regelmäßig weitere Bedarfe ab, so dass über die kommenden zwei Jahre der Blick auf notwendige Fördermaßnahmen geschärft bleibt. Für das Fach Französisch wird im Rahmen von LmR!, sollten externe Kooperati- onspartner und Unterstützungskräfte das Fach anbieten, Möglichkeiten zur zusätzlichen Förderung gesucht.

Kurzbeschreibung des organisatorischen Rahmens

Das Förderprogramm LmR! folgt in seiner Organisation dem an der Schule schon seit 9 Jahren durchgeführtem För- derkonzept, welches über die der Schule zustehenden Poolstunden für Förderung mit Ressourcen versorgt wird. Zu- sätzlich werden die Fachkollegen im schuleigenen Förderunterricht durch das SMV-Projekt „Schüler helfen Schüler“ unterstützt. Das Förderkonzept beinhaltet auch eine entsprechende Hausaufgabenbetreuung, in der Unterstützung bei Lernvoraussetzungen und Lernstrategien angeboten wird. Das schuleigene Förderkonzept erfolgt parallel zum Förderprogramm LmR!, kann aber nur im begrenzten Umfang Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Das Förderprogramm LmR! bietet an der Schule dienstags Fördermaßnahmen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch für die Klassenstufen 5-10 an, sofern sich externe Unterstützungskräfte (Kooperationspartner und Unterstüt- zungskräfte) finden lassen. Je nach Angebot des Kooperationspartners oder der Unterstützungskraft muss ein alterna- tives Zeitfenster mittwochs gewählt werden. Zusätzlich erfolgt dienstags und mittwochs die Unterstützung bei den Hausaufgaben. Sollten keine Unterstützungskräfte oder Kooperationspartner im Rahmen des Förderprogramms LmR! gewonnen werden können, kann das der Schule zur Verfügung stehende Budget nicht genutzt werden, bzw. lediglich für die Anschaffung spez. Test- und Fördermaterialien im Umfang von 15% des Gesamtbudgets. Für das Fach Franzö- sisch gilt folgendes. Sollten externe Unterstützungskräfte zusätzlich gefunden werden, kann ein entsprechend breite- res Förderangebot gemacht werden, ansonsten muss eine Förderung im begrenzten Rahmen des schuleigenen För- derprogramms erfolgen.

Fördermaterialien, die im Zusammenhang mit der Diagnose erstellt wurden, können selbstverständlich auch in diesem Kontext verwendet werden. Die Schulleitung wird in den kommenden zwei Jahren regelmäßig prüfen, ob weitere Unterstützungskräfte und Kooperationspartner über die Online-Plattform zur Verfügung stehen.

Auf Grundlage der durch die Lehrkräfte durchgeführten Diagnosen bekommen entsprechende Schülerinnen und Schü- ler eine Einladung zu den Fördermaßnahmen. Die Förderdauer umfasst im Regelfall längstens ein Quartal und endet mit einer Evaluation, die zeigt, ob die Maßnahme erfolgreich war oder ob weitere Bemühungen notwendig sind. Für Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern Unterstützungsbedarf aufweisen, muss eine Priorisierung erfolgen und die Angebote zeitlich gestaffelt angeboten werden. Diese mittel- bis langfristige Planung wird zentral dokumentiert.

Einzusetzendes Personal / Unterstützungskräfte / Angebote

Die Schule erfasst den Bedarf an LmR!-Kursen und versucht entsprechende Unterstützungskräfte und Kooperations- partner zu gewinnen. In Einzelfällen kann auch das Gutscheinverfahren zum Einsatz kommen. Da das Förderprogramm LmR! organisatorisch parallel zu dem schuleigenen Förderprogramm angeboten wird, muss, sollten sich keine Unter- stützungskräfte akquirieren lassen, die Förderung im Rahmen von LmR!, materialgestützt, als Aufsetzer auf das schul- eigene Förderkonzept organisiert werden.

Materialien, die verwendet werden sollen

Deutsch: Individualisierte Fördermaterialien werden über die Online Diagnose (Westermann Verlag) zur Verfügung gestellt; eigene Materialien.

Mathematik: Fördermaterialien werden über verschiedene Online Diagnose-Tools („Testen und Fördern“, Klett, und „MatheBattle“) zur Verfügung gestellt; eigene Materialien.

Englisch: Fördermaterialien werden aus dem Online Diagnose Tool „Testen und Fördern“, Klett, zur Verfügung gestellt; eigene Materialien.

Französisch: Fördermaterialien werden aus dem Online Diagnose Tool „Testen und Fördern“, Klett, Klett-Training und Förderübungen zur Verfügung gestellt; eigene Materialien.

Beschlussfassung der Gesamtlehrerkonferenz vom 15.12. 2021; Zustimmung der Schulkonferenz vom 13.01.2022

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass die Nutzung der Mittel des Förderkonzepts Lernen mit Rückenwind! davon abhängt, ob entsprechend fachkundige, externe Personen oder Institutionen, die sich über Plattform des Kultusministeriums registrieren lassen müssen, mit den entsprechenden Fächern in der Region überhaupt zur Verfügung stehen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

SD Dr. Matthias Hoffmann

Dokument zum Download: 10. Schulinformation SJ 2021_22

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