Schüler-Monatsfahrkarten – Pressinformation DING

DING-Presseinfo 5.2.2021

Neues zu den DING-Schülermonatskarten im baden-württembergischen Teil von DING

Entschädigung für nicht genutzte Schülermonatskarte Januar angekündigt +++ Abholung der zurückgegebenen Schülermonatskarten Februar noch bis 10.2. möglich +++ Schülermonatskarten März können bis 10. März abgeholt werden

Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, eine Entschädigung für die nicht genutzten Schülermonatskarten Januar zu leisten. Dem ging voraus, dass die Elternbeiträge für Januar vertragsgemäß eingezogen werden mussten, obwohl im Januar wegen der verordneten Schulschließungen kaum Präsenzunterricht stattgefunden hat. „Diese Problematik ist in ganz Baden-Württemberg aufgetreten und wir sind froh und dankbar, dass das Land so schnell reagiert hat und die notwendigen Mittel aufbringen will, damit die Eltern nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben“, kommentiert DING-Geschäftsführer Thomas Mügge. „Für die Entschädigung muss aber erst eine Verfahrensweise geklärt und der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen werden. Das bedeutet, dass das Geld nicht sofort fließen kann, wir bitten um Geduld“, so Thomas Mügge.
Für die Schülermonatskarten Februar gilt die bereits getroffene und veröffentlichte Regelung, dass alle fristgemäß zurückgegebenen Fahrscheine bis 10.2.2021 im Schulsekretariat wieder abgeholt werden können, falls sie im Februar noch benötigt werden.
Die Schülermonatskarten März sind noch nicht an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben worden, sondern befinden sich derzeit zusammen mit den restlichen Karten des Schuljahres in den Schulsekretariaten. Sie liegen dort wie üblich zur Ausgabe, bzw. Abholung bereit (zur Info: Die Schülermonatskarten werden in zwei Schüben erstellt: ‚September-Februar‘ und ‚März-Juli‘).
Findet im Februar und auch Anfang März noch kein Präsenzunterricht statt, so gibt es bis spätestens 10. März noch die Möglichkeit, sich die Märzkarte im Schulsekretariat zu besorgen. Danach wird die Märzkarte storniert und nicht berechnet.
Zwei Hinweise zu dieser Regelung sind wichtig:
 Muss ein Schüler z.B. am 1. März die Schule wieder besuchen, die Märzkarte liegt aber noch im Sekretariat, so wird das morgens bei der Hinfahrt im Rahmen der Fahrscheinprüfung beim Einstieg entsprechend berücksichtigt;
 Wer seine Märzkarte nicht bis zum 10.3.2021 abholt, aber später im März noch Präsenzunterricht besuchen muss, kann sich dafür – je nach Nutzungsdauer –Schülermonatskarten, Wochenkarten oder Einzelfahrscheine, bzw. Tageskarten an einem Fahrscheinautomaten oder beim Busfahrer (nicht SWU Verkehr) besorgen.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung