Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien – Notbetreuung – Teststrategie im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Personal

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

vergangenen Donnerstag wurden die Schulen über den geplanten Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. Die Rahmenbedingungen sind somit festgelegt.

1. Unterricht in der Woche vom 12.04. – 16.04. 2021 und Notbetreuung Klassenstufe 5-7

In dieser Woche findet am Progymnasium Bad Buchau für die Klassenstufen 5-10 ausschließlich Fernunterricht statt.

Das Progymnasium Bad Buchau richtet für die Klassenstufen 5-7 eine Notbetreuung ein. Diese soll von Schülerinnen und Schülern nur genutzt werden, wenn es zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Eltern der Klassenstufe 5-7, welche auf die Notbetreuung zurückgreifen möchten, melden den Bedarf (Wochentage) bis spätestens Freitag, den 09.04. 2021, 12.00 Uhr, bei der Schulleitung über folgende Emailadresse an: mhoffmann@pgbadbuchau.de.

2. Schulbetrieb ab Montag, 19.04. 2021

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt soll ab dem 19.04. zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen zurückgekehrt werden. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. Das Progymnasium hat hierzu schon vor längerem ein Konzept erarbeitet, welches dann an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden muss.

3. Teststrategie im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Personal

Alle ab dem 12.04. in der Notbetreuung einbezogenen Personen sollen ein Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Dies gilt sowohl für die betroffenen Lehrkräfte, wie auch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Im Moment ist das Procedere dafür noch nicht geklärt. Gegebenenfalls müssen Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung schicken und wünschen, dass an einer freiwilligen Testung teilgenommen wird, eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben.

Ab dem 19.04. soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung verbindlich sein und als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, die in Präsenz durchgeführt werden müssen. Auch zu diesem Punkt müssen die Vorgehensweise und die Voraussetzungen noch geklärt werden. Schule und Schulträger sind hierzu im Austausch und in der Planung.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19.04. 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat. Sobald diese Informationen verfügbar sind, werde ich Sie entsprechend informieren.

Mit der geplanten Öffnung der Schulen für den Wechselunterricht, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, eröffnet sich eine Perspektive über die wir uns alle freuen können und auf die wir auch schon sehnlich gewartet haben. Selbstverständlich müssen wir realistisch sein. Bei einer entsprechenden Inzidenz wäre es fahrlässig, Schülerinnen und Schüler in Präsenz zu holen, zumal es sich bestätigt hat, dass die aktuell vorherrschende Covid-Mutante auch Kinder und Jugendliche deutlich in das Infektionsgeschehen mit einbezieht. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass die einzelnen Bausteine der Pandemiebekämpfung zusehends ihre Wirkung entfalten werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

SD Dr. Matthias Hoffmann

Elternbrief als PDF-Download: 13. Elternbrief Schuljahr 2020_2021

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