Corona-Fall am Progymnasium – Maßnahmen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

nun ist doch leider das eingetreten, was wir gerne vermieden hätten. Gestern, am Spätnachmittag, wurde die Schulleitung durch das Kreisgesundheitsamt darüber informiert, dass bei einem Schüler unserer Klasse 5b eine Erkrankung an dem Coronavirus diagnostiziert wurde.

Die Infektion wurde, wie nahezu immer, von außen in die Schule getragen, es kam also nicht zu einer Infektionsübertragung in der Schule. Am Abend hat die Schulleitung versucht alle betroffenen Familien vorab telefonisch über die neue Situation zu informieren, ein entsprechendes Infoblatt des Kreisgesundheitsamtes und eine Schulinformation wurden später noch per Email versendet.
Die inzwischen deutlich angestiegenen Infektionszahlen im Kreis Biberach, auch in kleineren Ortschaften, haben das Risiko einer Infektion für alle deutlich erhöht. Ich möchte an dieser Stelle besonders betonen und auch hervorheben, dass das Kreisgesundheitsamt deutlich formuliert hat, dass der betroffene Schüler und dessen Familie unverschuldet in diese Situation geraten sind. Mit dem ausreichendem Pech, zur falschen Zeit, am falschen Ort, kann es im Moment jeden treffen.

Das Kreisgesundheitsamt hat die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5b, nachdem die Schulleitung bei den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen die entsprechenden Informationen eingeholt hat, als sogenannte „Cluster-Schüler“ eingestuft. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler eine 10-tägige Absonderung zu Hause einhalten müssen. Vorgesehen ist, dass die Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag nach dem Kontakt einen Corona-Test machen dürfen, der, nach negativem Befund, den Schulbesuch wieder gestattet. Mit Unterstützung des Schulträgers und der Arztpraxis Lipke hat die Schulleitung gestern noch einen Testtermin am kommenden Montag für die Schülerinnen und Schüler organisiert, so dass, je nach Befund, der Präsenzunterricht baldmöglichst wieder aufgenommen werden kann. Selbstverständlich sind die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Klasse unterrichtet haben, ebenfalls betroffen und werden an der Testung am Montag teilnehmen und bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses keinen Präsenzunterricht abhalten.

Was bedeutet das Ganze für die übrigen Klassen? Aufgrund des Hygieneplans der Schule und der Separierung der Schülerinnen und Schüler in den Pausen, bleibt das Ganze vorerst ohne Konsequenzen. Trotzdem möchte ich mich hiermit noch einmal mit einer großen Bitte an alle Schülerinnen und Schüler und das Kollegium wenden. Die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln der Schule, regelmäßiges Lüften, Abstandhalten und das Händewaschen bzw. die Händedesinfektion sind im Moment die einzigen Mittel, um das Risko einer Infektion und einer Infektionsverbreitung zu mindern. In unser allem Interesse sollten deswegen alle am Schulleben Beteiligten sich konsequent an die Vorgaben halten.

Welche weiteren Konsequenzen hat dieser Fall für unseren Schulalltag? Wie von Anfang des Schuljahres an befürchtet, ist während der Zeit, in der die Infektionszahlen deutlich nach oben steigen, der Sportunterricht die große Schwachstelle im Hygieneplan. Trotz aller Vorkehrungen und Nachjustierungen, wie kontaktlosen Sport und Abstandhalten, stuft das Kreisgesundheitsamt Personen, die sich ohne Maske in einer Turnhalle sportlich betätigen, bei entsprechendem Kontakt zu einer infizierten Person als Kontaktpersonen der Kategorie 1 ein, was mit den entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich einer verhängten Quarantäne einhergeht. Schulleitung und Sport- Kollegium sind der Meinung, dass eine Empfehlung zur Maskenpflicht auch im Sportunterricht keine ernsthafte Alternative darstellt und für die Schülerinnen und Schüler unzumutbar ist.

Auf Anregung der Schulleitung und nach Rücksprache mit den Herren Merz, Arbeitsstättensicherheitsbeauftragter der Stadt Bad Buchau, Herrn Bürgermeister Diesch, Schulleiter Paul (Federseegemeinschaftsschule) und unter Vorwegnahme seiner Zustimmung Herrn Braekau (Förderschule Bad Buchau), hat der Schulträger beschlossen, die Sporthallen in Bad Buchau auch für den Schulsport zu schließen. Der Beschluss gilt vorerst bis zu den Weihnachtsferien. Dieser Entschluss fällt allen Beteiligten nicht leicht, da wir den Wert der körperlichen Betätigung für unsere Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht generell, vor allem aber unter den aktuellen Umständen, für besonders wichtig halten. Wir halten diese Maßnahme, vor dem Hintergrund der anhaltend ansteigenden Infektionszahlen, für alternativlos, wenn wir das Infektionsrisiko möglichst niedrig halten wollen. Es geht ja immer noch darum, den Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen, um wenigstens in diesem Bereich des Alltagslebens unseren Schülern soviel Normalität wie möglich zu ermöglichen. Letztlich ist der Sportunterricht im Moment der einzige Bereich im organisierten Schulalltag, der in unseren Räumen das größte Risiko zulässt. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder diese Entscheidung, die den Verantwortlichen nicht leicht gefallen ist, nachvollziehen und akzeptieren können.

Die durch die Sporthallenschließung freigesetzen Stunden werden nach Möglichkeit mit Fachunterricht vertreten. Die entsprechenden Planungen sind schon veranlasst worden. Auch für die besonderen Bedingungen zu Beginn der kommenden Woche müssen Anpassungen vorgenommen werden. Bitte achten Sie und ihre Kinder regelmäßig auf Änderungen, die über das digtiale schwarze Brett mitgeteilt werden.

Auch dieser Vorfall wird es nicht schaffen, unser gemeinsames Bemühen um Normalität nachhaltig negativ zu beeinflussen. Dazu steht die Schulgemeinschaft des Progymnasiums Bad Buchau, Schülerinnen und Schüler, Kollegium und Elternschaft, zu stark zusammen.

Mit freundlichen Grüßen
SD Dr. Matthias Hoffmann

Dokument zum Download: 05 Elternbrief SJ 20_21

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