Schulinfo Nr.7

Testnachweis für Schülerinnen und Schüler (6-18 Jahre) in den Schulferien / Selbstgewählte Quarantäne für Schülerinnen und Schüler an den letzten drei Schultagen vor den Weihnachtsferien (20.12.-22.12. 2021) / Aktualisiertes Merkblatt „Und was passiert jetzt?“ für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

hiermit möchte ich Sie über die neusten Regelungen für Schulen informieren, welche das Kultusministerium heute, mit Anschreiben vom 07.12. 2021, an die Schulleitungen versendet hat.

Testnachweis Schülerinnen und Schüler in den Ferien. Neu ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien einen aktuellen Testnachweis oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach den Feri- en gilt dann wieder die Regelung, nach der Schülerinnen und Schüler den Zutritt durch Vorlage des Schülerausweises erhalten.

Die Ausnahmeregelung mit dem Schülerausweis ist dann aber für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31.01. 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.

Selbstgewählte Quarantäne für Schülerinnen und Schüler an den letzten drei Schultagen vor den Weihnachtsferien. Als besondere Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 20. bis 22.12. 2021, den letzten drei Schultagen vor den Weihnachtsferien, besteht die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für diese Beurlaubung gelten folgende Regelungen:

  • Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 15.12. 2021, 12.00 Uhr, über ihr Kind bei der Klassenleitung abgegeben.
  • Die Schule muss die Beurlaubung nicht schriftlich bestätigen. Schülerinnen und Schüler sollen für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge und Materialien (analog oder digital) erhalten.
  • Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt. Da die Beurlaubung ausschließlich für eine selbstgewählte Quarantäne ausgesprochen wird, wird selbstredend davon ausgegangen, dass sowohl die Quarantäne, wie auch die Bearbeitung der Arbeitsaufträge und Materialien im häuslichen Umfeld stattfinden. Auf Nachfrage der Lehrkraft müssen Ergebnisse vorgewiesen werden.
  • Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20.12. ist nicht möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle von Klassenarbeiten, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Wie bei Krankheit auch entschei- det die Lehrkraft, ob die Klassenarbeit nachgeschrieben wird oder nicht. Für die Schülerin oder den Schüler besteht kein Anspruch darauf, die Klassenar- beit nachzuschreiben. Nachzuschreibende Klassenarbeiten für einzelne Schü- lerinnen und Schüler werden nach den Ferien zuzüglich zu den regulär termi- nierten Arbeiten geschrieben. Aus organisatorischen Gründen müssen dazu Termine außerhalb des Fachunterrichts festgelegt werden.Das Ziel der Landesregierung ist es, Schulen offen zu halten. Nach dem derzeitigen Stand wird auch der Beginn der Weihnachtsferien deshalb nicht vorgezogen. In einer Pandemiesituation, wie wir sie momentan erleben, kann aber keine Maßnahme ka- tegorisch ausgeschlossen werden.Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von beson- derer Bedeutung. Daher wird die Schule alle Schülerinnen und Schüler, die sich imp- fen lassen wollen, für die Teilnahme an Impfungen beurlauben, falls deren Impftermine mit dem Schulbesuch zeitlich kollidiert. Dies muss von den Erziehungsberechtigten der Schule aber schriftlich angezeigt werden.

Aktualisiertes Merkblatt „Und was passiert jetzt?“.
In der Anlage sind noch einmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Corona für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich, gemeinsam mit Ihren Kindern, diese Zusammenstellung in Ruhe durch.

Mit freundlichen Grüßen

SD Dr. Matthias Hoffmann

Download als PDF-Dokument: 07 Schulinformation SJ 21_22

Download Anhang: „Und was passiert jetzt?“ Informationen zu Quarantäne und Impfen

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