2. Elternbrief – ergänzende Hinweise zu den Hygieneregeln

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

das neue Schuljahr ist nun seit einer Woche angelaufen und wir hatten in den vergangenen Tagen die Möglichkeit zu beobachten, wie unser Hygienekonzept in der Praxis von allen Beteiligten umgesetzt wird. An dieser Stelle möchte ich allen Schülerinnen und Schülern, die sich um die Einhaltung der Hygieneregeln bemühen, ein ausdrückliches Lob und meinen herzlichen Dank aussprechen. Mir ist durchaus bewusst, dass vor allem das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ein Thema ist, das weder die Schülerinnen und Schülern noch das Kollegium zu Jubelausbrüchen veranlasst. Die aktuelle Situation, vor allem aber die steigenden Infektionszahlen, die auch vor Bad Buchau nicht haltmachen werden, machen ein konsequentes Einhalten der Hygieneregeln unabdingbar. Aus gegebenem Anlass möchte ich daher noch einmal auf einige Punkte hinweisen, die mit unseren Schülerinnen und Schülern besprochen werden müssen.

Als grundlegende Merkregel für den Schulalltag bringt die AHA-Regel unsere Maßnahmen auf den Punkt:

Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.

Diese Regel muss auf den Begegnungsflächen zwingend eingehalten werden. Auch im Klassenverband sollten zu enge Kontakte vermieden werden. Sonderregelungen gelten ausschließlich für die Pausen und Hohlstunden, wobei auch dort, sobald sich Personen unterschiedlicher Klassen annähern, der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
An dieser Stelle möchte ich daher noch einmal auf die Regelung durch die Verordnung des Kultusministeriums und der Umsetzung der Verordnung am Progymnasium Bad Buchau hinweisen.

Regelung zum Mundschutz durch die Verordnung des Kultusministeriums:

 Auf allen Begegnungsflächen des Schulgeländes (Schulhof, Gänge, Flure, etc.) muss ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden, zwischen Schülerinnen und Schüler
unterschiedlicher Klassen muss der Hygieneabstand eingehalten werden.

 Während des Unterrichts in den Unterrichtsräumen muss keine Maske getragen werden,
gleichwohl darf der Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt werden

 Wenn in den Pausen gewährleistet ist, dass sich die einzelnen Klassen in getrennten
Bereichen aufhalten können, darf zur Nahrungsaufnahme in der Pause die Maske abgesetzt
werden

 Im Lehrerzimmer herrscht Abstandsgebot und Maskenpflicht. In Besprechungen, bei denen ein fester Sitzplatz eingenommen wird und der Hygieneabstand eingehalten werden kann, darf die Maske abgenommen werden.

Umsetzung der Verordnung am Progymnasium Bad Buchau:

 Mit Betreten des Schulgeländes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Ende des Schultages kann die Maske nach Verlassen des Schulgeländes abgenommen werden.

 Vor der ersten Stunde sammeln sich Schülerinnen und Schüler in den ihnen zugewiesenen Bereichen, der Mund-Nasen-Schutz wird getragen, da viele Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrem Bereich durch Sektoren anderer Klassen laufen.

 Vorerst empfehlen wir, dass die Maske auch im Klassenzimmer während des Unterrichts getragen wird.

 Auf dem Weg zur Pause muss mit Verlassen des Unterrichtsraums die Maske getragen werden. Im Sektor angekommen, darf die Maske für den Verzehr des Pausenvespers abgenommen werden. Sobald die ersten Klassen von den Fachlehrern abgeholt werden, müssen die Masken spätestens wieder aufgesetzt werden.

 Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause auf dem Schulgelände verbleiben halten sich in ihrem Pausensektor auf. Dort können Sie zum Essen die Maske abnehmen. Schülerinnen und Schüler, welche einen Pausensektor durchqueren, müssen Maske tragen. Generell gilt:
Sobald sich Personen, die nicht einer Klasse angehören einander annähern, muss die Maske aufgesetzt werden.

 In Hohlstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in Ihrem Pausensektor auf, bei schlechtem Wetter, nach Rücksprache mit der Schulleitung, im Klassenzimmer. Auf den Begegnungsflächen wird Maske getragen. Die Maske kann abgesetzt werden, wenn sich ausschließlich Personen der eigenen Klasse im Sektor befinden.

 Wichtige Verhaltensregeln innerhalb der Klasse in der Pause, Mittagspause und Hohlstunden. Obwohl ein Abstandsgebot innerhalb der Klassen aufgehoben ist, müssen Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln und Rudelbildung auf engem Raum vermieden werden.

Ich gehe davon aus, dass alle am Schulleben Beteiligten die aktuelle Situation als gemeinsame Herausforderung sehen, die es gilt, gemeinsam zu bewältigen. In diesem Sinne sehe ich dann auch den kommenden Wochen zuversichtlich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
SD Dr. Matthias Hoffmann

Elternbrief als Download: 2. Elternbrief Schuljahr 2020_21

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